Uploadfreier Sonntag

  • problematisch wird es auch beim zitieren von Fotos erinnere nur an das Kriegsbild aus Vietnam mit dem Mädchen. Diese Bilder dürften dann auch wenn sie sie öffentliches Interesse haben nicht mehr upgeloadet werden, da man die Rechte an diesem Bild nicht hat. Wenn ich jetzt hier ein Foto eines RTWs poste darf ich ja dann auch nicht mehr obwohl ich das Foto auf meinem Handy habe. Habe zwar das Foto aber nicht die rechte dazu bräuchte man wieder die Erlaubniss der Hersteller des RTWS.


    also so oder so Artikel 13 sowie 11 sind dazu da nur ein weiterer Schritt ........... bevor ich wieder zenziert werde

  • Problem sind halt Googel und Co die teils mit extremer Dreistigkeit aufs Urheberrecht scheißen (Googel Books stellt Bücher für lau ins Netz und die Autoren sehen keinen Cent). Man Schießt mit dem Art 13 jedoch deutlich über das Ziel hinnaus.

    Richtig - aber CDU und SPD haben sich aber eindeutig(!) dafür ausgesprochen - dass es eben ALLE Internetseiten betrifft (die länger als 3 Jahre existieren).


    Wenn man Google und Co treffen möchte - dann muss man das Gesetz entsprechend formulieren und nicht BEWUSST das ganze auch für so kleine Nischenseiten wie das Leitstellenspiel aufsetzen.

  • problematisch wird es auch beim zitieren von Fotos erinnere nur an das Kriegsbild aus Vietnam mit dem Mädchen. Diese Bilder dürften dann auch wenn sie sie öffentliches Interesse haben nicht mehr upgeloadet werden, da man die Rechte an diesem Bild nicht hat. Wenn ich jetzt hier ein Foto eines RTWs poste darf ich ja dann auch nicht mehr obwohl ich das Foto auf meinem Handy habe. Habe zwar das Foto aber nicht die rechte dazu bräuchte man wieder die Erlaubniss der Hersteller des RTWS.

    Nen paar Fehler hast du da im Gedankengng.


    Mit dem bekannten Vietnam Bild hast du recht (sofern der Fotograf nicht 70 Jahre Tot ist dann müsste es gemein frei sein).

    Mit dem RTW Bild, da bräuchtest du primär die Erlaubnis des Fotografen (Schöpfer des Werkes Foto) eine Erlaubnis des Ersteller des Werkes Lackierung ist nur nötig, wenn diese eine Schöpfungshöhe erreicht. Heißt, wenn die Lackierung nicht eine 0815 Lackierung ist.

    Allerdings durftest du das Bild noch nie Posten, ohne die Erlaubnis vom Fotografen vorher einzuholen.



    Zitat

    Wenn man Google und Co treffen möchte - dann muss man das Gesetz entsprechend formulieren und nicht BEWUSST das ganze auch für so kleine Nischenseiten wie das Leitstellenspiel aufsetzen.

    Da hast du recht, dann würden die Wettbewerbshüter das Ganze schneller wieder kassieren als es eingeführt wird, weil Googel und Co mit ihren Anwälten angeritten kämmen.

    Kann Nett sein - Kann aber auch die Axt im Wald sein... Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus.


    Fühlt sich derzeit gezwungen für Dinge Partei zu ergreifen mit denen er selbst unzufrieden ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Kirk1993 ()

  • jetzt mal ne kleine denkaufgabe an Kirk1993 mal angenommen ich möchte die erlaubniss einholen für das bekanngte bild. erfahre aber das der Fotograf soeben verstorben ist. Darf ich das Bild dann Posten als Erinnerung an diesen Fotografen oder darf ich erst 70 jahre nach seinem Tod es dann posten als Eriiinerung an ihn?

  • Wenn die Nachfahren (Erben) dir eine Lizenz/Erlaubnis einräumen darfst du es sofort posten, wenn nicht erst wenn es Gemeinfrei geworden ist (ich glaube, es sind in Deutschland 70 Jahre bin mir aber nur 75 %ig sicher).


    Fakt ist ohne Erlaubnis des Urhebers, darf man kein Werk einfach so vervielfältigen (auch nicht ohne Quellenangabe verlinken <--- Bildzitat).


    (Aber ich habe das Gefühl das unsere Urheberrechtsdiskussion das Thema nur noch am Rande betrifft, bei weiteren Fragen gerne über PN)

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  • jetzt mal ne kleine denkaufgabe an Kirk1993 mal angenommen ich möchte die erlaubniss einholen für das bekanngte bild. erfahre aber das der Fotograf soeben verstorben ist. Darf ich das Bild dann Posten als Erinnerung an diesen Fotografen oder darf ich erst 70 jahre nach seinem Tod es dann posten als Eriiinerung an ihn?

    Die Frage ist sogar noch komplexer:

    Darf ich es Adronumus erlauben das Bild hochzuladen und woher verdammt nochmal, soll ICH das wissen?


    Woher soll ich wissen, ob das Foto, dass du gerade hochgeladen hast - von dir kommt - oder geklaut ist?

  • Sebastian jepp das ist das große Dilemma. Bisher war es so merkt der Urheber nicht das das Bild geklaut wurde so muss es ein unbedeutender Verstoß sein, das er keinen Schaden anrichtet oder er schreibt den Betreiber der Seite an und der nimmt es runter, und den Schaden hat der der das Bild unerlaubt hochgeladen hat zu tragen.


    Ich meine gut hier soll der Filter Abhilfe schaffen, Problem ist halt nur das das technisch nicht möglich ist...

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  • Auf deutsch gesagt, wird das Forum hier was die bilder und grafiken betrifft auf ein minimum reduziert. sollte das gesetz so durchgehen.

    Nicht nur das Forum - auch das Spiel.


    Im Spiel wären die öffentlichen Grafik-Bibliotheken, Profiltexte, Avatare, Verbandslogos, Verbands-Vorstellungstexte, Verbandsregeln, etc. betroffen. Was noch möglich wäre: Der Upload für den eigenen "bedarf" z.B. Bilder.


    Was möglich wäre: Ich müsste mit jedem Grafiker einen entsprechenden Vertrag machen.


    Zusammengefasst: Das ganze wäre RICHTIG SCHEIßE! und deswegen bin ich GEGEN die Uploadfilter.


    Achja und ganz wichtig: natürlich würden damit Facebook und co gestärkt werden. Wenn ich da eine Gruppe eröffne, können dort alle Leute alles hochladen und ich hafte nicht dafür.

  • Und das tolle ist selbst die, die durch das ganze geschützt werden sollen (Autoren beispielsweise) sind dagegen. Schützen tut der Filter (da technisch nicht machbar) die eigenen Werke in keinster Weise zeitgleich macht es die Werbung im Internet unmöglich....

    Ist schon paradox wenn die, die durch ein Gesetzt geschützt werden sollen das Gesetzt als Bedrohung für ihr wirtschaftliche Existenz ansehen. Ich dürfte auf meiner eigenen Website meine eigenen Texte unter Umständen nicht hochladen, wenn der Filter diese als Urheberrechtlich geschützt erkennt...

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    Fühlt sich derzeit gezwungen für Dinge Partei zu ergreifen mit denen er selbst unzufrieden ist.

  • Rein damit ich das verstehe , ich als Grafiker nutze Vorlagen um meine Grafiken zu erstellen .

    Diese Vorlagen sollen nun stark eingeschrängt werden , und ich als kleiner Grafiker der nix böses im Sinne hat , sondern möchte dieses spiel nur "verschönern " , würde dann haftbar gemacht ?

    Sollte dieser Artikel Verabschiedet werden . Macht sich neben den Betreiber des Spiels (Sebastian) also auch ich Strafbar . Weil ich ja im grundegenommen Eine Kopie des Original erstellt habe.


    habe ich das so richtig Verstanden?

  • ist das Spiel ein Online Content Sharing Dienst ??

    Ist Facebook einer?


    Ich habe nicht Jura studiert - aber wenn schon ein "private Instagram" Account gewerblich wird, weil man 300-Follower hat - dann ist das Spiel vermutlich auch ein Content Sharing Dienst. Immerhin kann man hier ja Content hochladen der geteilt wird.

  • Sobald Nutzer etwas hochladen können ist es ein "Online Content Sharing Dienst". Du teilst die Daten ja online mit anderen, oder hast auch nur die Möglichkeit.
    So die Auffassung von mir und meinem Anwalt.



    Keks19222
    Wenn Artikel 13 in Kraft tritt, und du deine Grafik hochladen willst, dann würde es so ablaufen:
    - Du lädst "Super GTLF Bild" hoch.
    - Sebastian muss prüfen, ob das Bild nicht urheberrechtlich geschützt ist.
    - Dafür muss er das Bild erkennen und es mit seinen bereits vorliegenden Lizenzen vergleichen.
    - Wenn eins mit Ja beantwortet wird, dann darf das Bild nicht hochgeladen werden.

    Problem 1: Sebastian kann schlecht mit jedem Menschen der Erde in Lizenzverhandlungen treten.
    Problem 2: Ein Softwarefilter ist technisch nicht realisierbar. YouTubes Conten-ID System kostet bis jetzt fast 100 Mio. USD und erkennt weniger als 0,1% der Verstöße.

    Problem 3: Es wird viele Negative false geben. Also vieles wird geblockt, obwohl es ok ist. Die Betreiber werden sich hüten ein "80%ig ok "anzunehmen.

  • Ist Facebook einer?


    Ich habe nicht Jura studiert - aber wenn schon ein "private Instagram" Account gewerblich wird, weil man 300-Follower hat - dann ist das Spiel vermutlich auch ein Content Sharing Dienst. Immerhin kann man hier ja Content hochladen der geteilt wird.

    Ich auch nicht, aber ich denke das Aufgrund des Artikel 2 (der regelt, wen der Artikel 11 und 13 überhaupt betrifft) das Spiel nicht dazu gehört. Google, Facebook, Twitter, Instagram usw. schon.


    Artikel 2


    Definition


    (5) "Anbieter von Diensten zur gemeinsamen Nutzung von Online-Inhalten" ist ein Anbieter einer Informationsgesellschaft. Dienst, dessen

    Hauptzweck oder einer der Hauptzwecke darin besteht, eine große Anzahl von urheberrechtlich geschützten Werken oder anderen geschützten

    Gegenständen, die von ihrer Website hochgeladen werden. Nutzer, die sie organisiert und fördert, um Gewinne zu erzielen. Anbieter von

    Dienstleistungen wie z.B. wie Non-Profit-Online-Enzyklopädien, Non-Profit-Bibliotheken für Bildung und Wissenschaft, Open-Source-Software,

    die Plattformen entwickelt und gemeinsam nutzt, elektronischer Kommunikationsdienst Anbieter im Sinne der Richtlinie 2018/1972 zur

    Einrichtung des europäischen Kommunikationssystems Code, Online-Marktplätze und Business-to-Business-Cloud und Services und Cloud-Services,

    die es den Nutzern ermöglichen, Inhalte für den eigenen Gebrauch hochzuladen, gelten nicht als gemeinsame Nutzung von Online-Inhalten.

    Dienstleister im Sinne dieser Richtlinie.

  • Ich muss sagen die meisten Gesetzestexte finde ich normalerweise ziemlich eindeutig formuliert. Aber dieser Art. 2 hinterlässt bei mir nur ein großes Fragezeuchen.


    Fassen wir mal zusammen wie bei der DSGVO setzt man dem Internet irgendetwas vor, um eine gute Sache umzusetzen, und erzeugt damit massiv Rechtsunsicherheit für jeden.

    Kann Nett sein - Kann aber auch die Axt im Wald sein... Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus.


    Fühlt sich derzeit gezwungen für Dinge Partei zu ergreifen mit denen er selbst unzufrieden ist.

  • Ich muss sagen die meisten Gesetzestexte finde ich normalerweise ziemlich eindeutig formuliert. Aber dieser Art. 2 hinterlässt bei mir nur ein großes Fragezeuchen.


    Fassen wir mal zusammen wie bei der DSGVO setzt man dem Internet irgendetwas vor, um eine gute Sache umzusetzen, und erzeugt damit massiv Rechtsunsicherheit für jeden.

    hier findest Du den Original-Text https://juliareda.eu/wp-conten…/02/Art_13_unofficial.pdf , vielleicht hilft der mehr als die infozielle "deutsche Übersetzung" Aber das ganze ist kein Gesetz. Aus der Verordnung muss der Bundestag erstmal ein nationales Gesetz machen.

  • Ich habe mir jetzt nicht alles durch gelesen, aber wenn ich das jetzt richtig verstehe, könnten wir "Grafiker", jetzt auch Probleme, mit dem Upload bekommen, obwohl wir uns an alle Richtlinie halten, da es so ausgehen könnte, dass wir nichts mehr hochladen dürfen, was ich auch verstehen kann, da sich Sebastian ja auch irgendwie absichern will, aber wäre dann halt sau schade. Armes Deutschland/EU.