Oder ein Streifenwagen: "Polizei Dortmund; Unfallaufnahme"
Do_Cop Ich weis jetzt nicht ob ich da etwas falsch verstehe. (Zitat ist nur als Beispiel genommen)
Zur Zeit kann man über die Funktion "eigene Fahrzeugklasse" jedem Fahrzeug 2 Funktionen geben:
1. Seine Funktion die er als Fahrzeug auf dem Markt hat - FuStW = FuStW usw.
2. Mit der Funktion eigene Fahrzeugklasse sag ich jetzt mein FuStW xy soll als UAW (Unfallaufnahme- Wagen eingesetzt werden)
So Voraussetzung für beide Funktionen: Der Haken bei "nur eigene Fahrzeugklasse in AAO verwenden" darf nicht gesetzt sein.
Der FuStW xy wird bei einem Einsatz Einbruch in XXX als Streifenwagen alarmiert.
Beim nächsten Einsatz wird ein Unfallaufnahmewagen per AAO alarmiert - der FuStW xy steht auf der Wache (Status2), nun wird er als UAW alarmiert.
So fahren bei mir z.B. alle KTW wenn sie frei sind (also Status2), auch als HVO (Helfer vor Ort oder neudeutsch First Responder) zum Einsatz.
PS: Die Abkürzung UAW ist nur von mir schnell kreiert worden weil ich die offizielle Abkürzung nicht kenne.
Ich kann mir eine Änderung hier nur vorstellen wenn ein Fahrzeug mehr als 2 Funktionen braucht. Beispiel ELW1 der FW fährt einmal als KdoW oder als HVO
oder als ELW1 (wäre nicht schlecht) - deshalb würde ich den Vorschlag (wenn er den so gemeint wäre - zusätzliche Funktionen über eigene Fahrzeugklasse -
nicht abgeneigt.