[Pol] Unterstützung bei Vollstreckungsbescheid

  • Ich muss sagen, das ich gegen jede Art von Gewalt gegen Einsatzkräfte im Spiel bin. Daher weiterhin dagegen. Das ist nun mal eine der roten Linien hier im Spiel.

    Hm das Argument ist verständlich, allerdings auch etwas fragwürdig. Wir haben ja Einsätze bei dennen Gewalt durchaus eine Rolle spielt.


    Bsp: Spontaner Aufstand, Massenschlägerei.


    Ich nehme jetzt nicht an, dass die KollegenInnen der Pol sich daneben hinstellen und dann sagen:


    "Ja hören Sie mal, Sie wilder Haufen. Bitte Bitte könnten Sie die Güte haben und aufgrund unserer Anwesenheit ihre gewaltbereiten Handlungen gegeneinander einstellen? Das wäre sicher zu freundlich. Ja und dann stellen sich bitte die Schuldigen freiwillig. Das wäre ganz sicher ganz toll."



    Das bitte ich dabei jetzt mal zu bedenken. Ich denke die Gewalt die bei diesen Einsätzen gegen Einsatzkräfte ausgeht ist immens höher. Und diese Einsätze sind nun im Spiel implementiert :/


    Ergänzung:


    Nennen wir es statt Vollzugsbeamte - Polizeivollzugsbeamte(PVB). So grenzt man ganz klar zwischen Helfern von anderen Organisationen und der Polizei ab. Und was die Tätigkeit angeht möchte ich sagen, dass die Kernaufgabe der Polizei die Sicherstellung der Gewährung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist (s. Polizei Aufgaben Gesetz, kurz PAG) , sowie eine abgeleitete daher auch originäre Aufgabe der Polizei die Gefahrenabwehr ist. In dem Rahmen.


    Ich zitiere hier mal kurz Wikipedia:


    "PVB sind Repräsentanten des Staates und in besonderer Hinsicht Recht und Gesetz verpflichtet. Kernaufgabe ist die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Originäre Aufgabe ist die Gefahrenabwehr....


    Die PVB im Streifendienst arbeiten Einsätze ab.... Ein weiterer Teilbereich der Aufgaben ist der Vollzug von Haftbefehlen (auch im Rahmen der Strafvollstreckung)[Anmerkung: Ist bereits vorhanden s. https://wiki.leitstellenspiel.…Komplett#2_Polizei_Wachen], Vornahme von Amtshilfen (s.mein Vorschlag)... (z. B. Unterstützung von Gerichtsvollziehern...)."


    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Polizeivollzugsbeamter

    2 Mal editiert, zuletzt von johnmcneil ()

  • Ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte oder wen auch immer und ein Spontaner Aufstand / Massenschlägerei sind zwei unterschiedliche Sachen.


    Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte:

    -> Beamte werden aus dem nichts angegriffen. Das will man im Spiel nicht!


    Massenschlägerei:

    -> Beamte versuchen zu schlichten. Das man bei Zwangsmaßnahmen etwas abbekommt, kann vorkommen.

  • Dreh es wie du willst... Gewalt gegen Einsatzkräfte hat hier NICHTS Verloren.


    (Gilt im Zweifel Genauso für Themen wie Tod, Amoklagen etc. Nur falls du auf die Idee kommen solltest)

    Absolut Dagegen

  • Gewalt ist erlaubt, nur das gewalttätge Verletzen einer/meherer Einsatzkraft/-kräfte nicht. Sprich die Polizei darf z.B. bei einer Schlägerei zur Parteientrennung Gewalt nutzen, nur werden sie durch die sich Schlagenden nicht ernsthaft verletzt.

    Zitat von Gundermann (Refrain des Liedes "Männer und Frauen")

    Von jeden Tag will ich was haben, was ich nicht vergesse: Ein Lachen, ein Sieg, eine Träne, ein Schlag in die Fresse!

  • Ich muss sagen, das ich gegen jede Art von Gewalt gegen Einsatzkräfte im Spiel bin. Daher weiterhin dagegen. Das ist nun mal eine der roten Linien hier im Spiel.

    Ah roter Faden... Deswegen gibts in der Missionchief Version auch Shooting und Officer Down :D

  • Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte:

    -> Beamte werden aus dem nichts angegriffen. Das will man im Spiel nicht!

    Ergänzung: Da hast du Recht :!: Daher Vorschlag auf Abänderung. s. unten.

    Grund: Widerstand gegen Vollzugsbeamte oder PVB impliziert, dass die BeamtenInnen darauf vorbereitet sind und der Angriff aus dem Nichts daher vom Tisch ist.

    Dreh es wie du willst... Gewalt gegen Einsatzkräfte hat hier NICHTS Verloren.


    (Gilt im Zweifel Genauso für Themen wie Tod, Amoklagen etc. Nur falls du auf die Idee kommen solltest)

    Absolut Dagegen


    Gewalt ist erlaubt, nur das gewalttätge Verletzen einer/meherer Einsatzkraft/-kräfte nicht. Sprich die Polizei darf z.B. bei einer Schlägerei zur Parteientrennung Gewalt nutzen, nur werden sie durch die sich Schlagenden nicht ernsthaft verletzt.


    DarkPrince Danke - Ich sehe du hast es verstanden. Für euch drei oben Zitierten - s. angefügtes Zitat von DarkPrince


    Also macht als Ausbreitung Widerstand gegen Vollzugsbeamte (das heist nicht, das es ausartet, sondern nur, das derjenige uneinsichtig ist und ggf etwas renitenter)



  • Ich habe mal das ganze Korrigiert. So besser?

  • :thumbup::thumbup:

    Liebe Grüße

    :evil: aus Niederbayernl

    Spielername: DJGrisu112

    System: WIN10

    Browser: Firefox aktuelle Version

    ID: 237708

    Telekom-Leitung mit 175MB


    "Gott zur Ehr - Dem Nächsten zur Wehr":saint:

    Wenn ich einzelne Wörter fett und in Großbuchstaben schreibe ist das kein Schreien sondern eine Hervorhebung:!:

    Ich wünsch mir den DISLIKE-Button wieder :!:

  • Ich würde den Einsatz einfach Amtshilfeersuchen bei Pfändung oder Amtshilfe bei Vollstreckungsmaßnahme (oder vergleichbar) nennen. Die Vollziehungsbeamten der Hauptzollämter ziehen zwar ggf. die Polizei hinzu, das tun allerdings Gerichtsvollzieher sowie Vollziehungsbeamte der Länder und Gemeinden ebenfalls.

  • Der Name ist nen Anderer das Meldebild bleibt...


    DAGEGEN.

  • Hier werden wieder Gesetze gequält und uralte Diskussionen wiederholt ... grausig. ?


    Im Übrigen unterhalten wir uns hier über Vollzugshilfe als spezielle Form der Amtshilfe. (Aber das interessiert vermutlich sowieso nur die wenigsten ...)

  • Hier werden wieder Gesetze gequält und uralte Diskussionen wiederholt ... grausig. ?


    Im Übrigen unterhalten wir uns hier über Vollzugshilfe als spezielle Form der Amtshilfe. (Aber das interessiert vermutlich sowieso nur die wenigsten ...)

    Wie wäre es denn aus polizeirechtlicher Sicht gut/richtig formuliert? ??

    Ein Vakuum, geschaffen durch fehlende Kommunikation,

    füllt sich in kürzester Zeit mit falscher Darstellung, Gerüchten, Geschwätz und Gift. - Cyril Northcote Parkinson


    Der beste Verband in Aachen und Umgebung: leitstellenspiel.de/alliances/1100



    Schraube manchmal am LSSM V4 rum.

  • Wie wäre es denn aus polizeirechtlicher Sicht gut/richtig formuliert? ??

    Da die Themen nun zusammengeführt wurden, geht's jetzt. Der Einsatzname soll (muss) ja für Laien verständlich bleiben.

    Mich nervt nur, wenn sich hier an juristischem Vokabular vergangen wird, ohne überhaupt die Grundlagen zu kennen.


    Da ich wie so viele gegen Gewalt gegen Einsatzkräfte im LSS bin, will ich auch die Ausbreitung nicht. – Ja, es ist korrekt, dass mittlerweile zwischen Widerstand und tätlichem Angriff differenziert wird, aber ich unterstelle Otto und Lieschen Normalspieler (ohne jede böse Absicht), das nicht unterscheiden zu können. Das würde es später wesentlich erschweren, weitere Vorschläge à la "RettSan verprügelt" ("Ja, weil 'Widerstand gegen die Polizei' gibt's doch auch!") abzuwehren.

  • Hinsichtlich des Namens nochmal mit aufgewärmt:

    Nette Ergänzung – gefällt mir. ?


    Um die Gemüter zu beruhigen, könnte man den Einsatz vielleicht einfach "Unterstützung für Gerichtsvollzieher" nennen. Dann dürften auch Laien verstehen, dass da keiner weggesperrt wird.

  • Ich würde den Einsatz einfach Amtshilfeersuchen bei Pfändung oder Amtshilfe bei Vollstreckungsmaßnahme (oder vergleichbar) nennen. Die Vollziehungsbeamten der Hauptzollämter ziehen zwar ggf. die Polizei hinzu, das tun allerdings Gerichtsvollzieher sowie Vollziehungsbeamte der Länder und Gemeinden ebenfalls.

    Da hast du Recht :!:Der Einwand ist schlüssig und logisch. Daher lassen wir die Ausbreitung weg und nennen es wie hier vorgeschlagen s. wie hier von Do_Cop zitiert.

    Nette Ergänzung – gefällt mir. ?


    Um die Gemüter zu beruhigen, könnte man den Einsatz vielleicht einfach "Unterstützung für Gerichtsvollzieher" nennen. Dann dürften auch Laien verstehen, dass da keiner weggesperrt wird.



    Daher hier der Vorschlag kurz:

    Einsatzvorschlag für Polizei.


    Vorraussetung: 1 Polizeiwache


    Amtshilfeersuchen Pfändung durch Gerichtsvollzieher


    1 FuStW


    400 Credits.


    *Ende des Vorschlags*



    Anmerkung Do_Cop:

    Da die Themen nun zusammengeführt wurden, geht's jetzt. Der Einsatzname soll (muss) ja für Laien verständlich bleiben.

    Mich nervt nur, wenn sich hier an juristischem Vokabular vergangen wird, ohne überhaupt die Grundlagen zu kennen.

    Ich kenne die Juristischen Grundlagen hierfür und arbeite dafür und damit ;)

    Aber ja du hast recht. Da wir hier zu ich sage mal vllt round about 95% von Rechtslaien im LSS sprechen, stimme ich dir mal zu.
    Mit meiner Zitierung wollte ich nur darlegen, dass die Aufgaben der Pol so wie vorgeschlagen dem Aufgabenfeld der Polizei entsprechen.


    Aber um es zu vereinfachen. Weglassen.

  • Aber um es zu vereinfachen. Weglassen.

    Was davon?


    Einsatzvorschlag für Polizei.

    Vorraussetung: 1 Polizeiwache

    Amtshilfeersuchen Pfändung durch Gerichtsvollzieher

    1 FuStW

    400 Credits.

    Der Titel ist zu lang. Ich bleibe beim alternativen Namen "Unterstützung für Gerichtsvollzieher".

    Und wenn du dich auskennst - warum schreibst du nochmal fälschlich "Amtshilfe"?


    Ob es dann 400 Credits sind oder 500 (wie im Startbeitrag des Themas) sei mir gleich. Man könnte es eher etwas nach hinten schieben und den Einsatz erst ab 2-5 Polizeiwachen freischalten.

  • Was davon?

    Die vorgeschlagene Ausbreitung

    Der Titel ist zu lang. Ich bleibe beim alternativen Namen "Unterstützung für Gerichtsvollzieher".

    Und wenn du dich auskennst - warum schreibst du nochmal fälschlich "Amtshilfe"?

    Mea culpa maxima. X/

    Ob es dann 400 Credits sind oder 500 (wie im Startbeitrag des Themas) sei mir gleich. Man könnte es eher etwas nach hinten schieben und den Einsatz erst ab 2-5 Polizeiwachen freischalten.

    Hm dann würde ich aber 2 FuStW draus machen


    Anonsten Ja