Zechprellerei

  • Hier ein neuer Einsatz:

    Ein Gast eines Restaurants trinkt/isst etwas, ohne zu bezahlen will er auf einmal gehen. Die Restaurantleitung hält ihn fest und ruft die Polizei.


    Benötigt: 1 FuStW

    Ausbreitungsmöglichkeiten: Randalierende Person (wie bereits vorhanden)


    Ab 1 Polizeiwache.

    Dauer: 5 Minuten

    Credits: 410

    Gefangene: Max. 1


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  • Bitte den Einsatz umbenennen, "Zechprellerei" gibt es als Tatbestand nicht. Das wäre strafrechtlich als Betrug zu werten und zu verfolgen.

  • Was soll das denn jetzt? Ist Trunkenheitsfahrt strafrechtlich so verfasst? Ne. Ich liste hier nicht die Paragrafen des StGB auf

    Warum bist du direkt so aggressiv? Fakt ist, dass es den Tatbestand der Zechprellerei nicht gibt - gerade wenn es um polizeilche Einsätze geht, sollte man da auch die korrekte Bezeichnung in der Einsatzdepesche angeben. Wie du nun auf die Trunkenheitsfahrt kommst, ist mir schleierhaft - diese existiert jedoch mit ähnlicher , jedoch korrekter Bezeichnung tatsächlich, vgl. § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr).