Wenn man diesem Video von von 2018 zuhört und davon ausgeht, dass die Aussage für ganz Deutschland gilt, dann dürfen FW-Kräne eh keine Bergungen machen, nur dann wenn quasi "Gefahr im Verzug ist".
Was man bei dem Kran im Hafenbecken ja aber annehmen könnte, da evtl. die ein oder andere Hydraulikleitung gerissen ist und auch wie schon geschrieben der/die Kranführer/in gerettet/geborgen werden muss.
Taucher finde ich hier auch nicht abwegig. Die müssen ggf. unter Wasser Schlaufen anbringen, damit der Kran überhaupt was zum Anpicken hat.