Einigen wir uns doch einfach darauf, dass es nichts gibt, das es nicht gibt und dass es natürlich auch Situationen gibt, in denen Blaulichtfahrende ihre Sonderrechte missbrauchen, aber ein Internetforum nicht der richtige Ort ist, um einzelne Anekdoten auszudiskutieren und am Grünen Tisch über Recht und Unrecht zu richten. Hm?
Langsam wirds echt übel?
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Einigen wir uns doch einfach darauf, dass es nichts gibt, das es nicht gibt und dass es natürlich auch Situationen gibt, in denen Blaulichtfahrende ihre Sonderrechte missbrauchen, aber ein Internetforum nicht der richtige Ort ist, um einzelne Anekdoten auszudiskutieren und am Grünen Tisch über Recht und Unrecht zu richten. Hm?
Da hast du recht
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Hat das schon mal jemand mitbekommen das RTW/NEF mit SoSi fahren ohne Patient?
Denn das wäre bei uns ein Grund das der Chef dich nen Kopf kürzer macht.
auf dem Weg zum Einsatz meistens
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Ist bei uns auch normal. Wollt ihr mir erzählen, dass sie das nicht dürfen?
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Ich verstehe solche Leute nicht. Wenn ein Fahrzeug mit Blaulicht kommt macht man doch Platz.
Jaein, Die Inanspruchnahme von Wegerechten wird durch blaues Kennlicht in Kombination mit dem Zweiklangfolgetonhorn angezeigt. In diesem Fall haben Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen. Blaues Kennlicht allein (wenn auch aus Lärmschutz und Einsatztaktischen Gründen immer mal wieder) zeigt kein Wegerecht an!
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Richtig, § 38 STVO. Bin vorhin leider davon abgekommen, dass zu schreiben.
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auf dem Weg zum Einsatz meistens
Spaßvogel
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Blaues Kennlicht allein (wenn auch aus Lärmschutz und Einsatztaktischen Gründen immer mal wieder) zeigt kein Wegerecht an!
... und doch gibt es rücksichtsvolle Verkehrsteilnehmer, die einfach trotzdem Platz machen.
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... und doch gibt es rücksichtsvolle Verkehrsteilnehmer, die einfach trotzdem Platz machen.
Ja, besonders an roten Ampeln, wenn man als Marschverband kommt, die hektisch Platz machen und dann dumm gucken, wenn der Verband mit Blaulicht an der roten Ampel hält, oft genug erlebt
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Ja, besonders an roten Ampeln, wenn man als Marschverband kommt, die hektisch Platz machen und dann dumm gucken, wenn der Verband mit Blaulicht an der roten Ampel hält
Warum halten die denn, sind se jetzt auch noch zu faul, ihr Folgetonhorn (für die blöden heißt es tatütata) anzumachen
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Als Verband ohne Einsatz musst du halten und darfst kein Horn anmachen. Das Blaulicht dient zur Anzeige, dass mehr als drei Fahrzeuge kommen. Alternativ zum Blaulicht darf man auch Flaggen verwenden.
Ein Verband darf die Kreuzung nur bei Rot überfahren, wenn einige Fahrzeuge noch bei Grün gefahren sind und die LSA (Ampel) umspringt.
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Dann fahre ich jetzt immer mit 4 Privat-PKW... Danke digger4480 für die Erklärung
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Warum halten die denn, sind se jetzt auch noch zu faul, ihr Folgetonhorn (für die blöden heißt es tatütata) anzumachen
Nö, die kennen nur die StVo, insbesondere die Paragrafen 27, 35 und 38 besser als du.
Ein geschlossener Verband darf keine Sonderrechte wahrnehmen und ist technisch gesehen einfach nur ein sehr großes Fahrzeug bist. Das Blaulicht dient nur zum Anzeigen das es sich um einen Verband handelt.
Wenn die Bundeswehr im Verband fährt bekommen alle Fahrzeuge eine blaue und das letzte eine grüne Fahne. Damit ist das rechtlich auch eine zulässige Kennzeichnung.
Das einzige was du als Verband zusätzlich darfst ist, da "ein" Fahrzeug" über rote Ampeln fahren, sofern das erste Fahrzeug diese bei grün passiert hat.
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Das einzige was du als Verband zusätzlich darfst ist, da "ein" Fahrzeug" über rote Ampeln fahren, sofern das erste Fahrzeug diese bei grün passiert hat.
Gilt im übrigen nicht nur für Konvoifahrten für Feuerwehr, RD, Pol, THW und Bundeswehr sondern auch für einen Pulk Radfahrer. §27(1)
Und genau diese Regel nutz zb. die Critical Mass Deutschland um als nicht anmeldungspflichtige Fahrt zu gelten.
Was glaubt ihr wie lange ihr stehen müsst um 4000 Radfahrer durch zu lassen?
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Und aus diesem Grund hat der § 27 auch noch einen zweiten Absatz:
(2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.
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na ja, das gilt zum Beispiel für Autobahn auf und Abfahrten, damit der Verkehrsfluss garantiert werden kann. Eine Kolone darf aber nicht unterbrochen werden
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na ja, das gilt zum Beispiel für Autobahn auf und Abfahrten, damit der Verkehrsfluss garantiert werden kann. Eine Kolone darf aber nicht unterbrochen werden
der von Do_Cop zitierte Paragraph gilt aber auch für Kolonnen. Kolonne muss ja nicht aus einem Verband bestehen, sondern auch aus mehreren. Da hast du dann mehrere Fahrzeuge mit grüner Flagge, die die Zwischenräume markieren/ankündigen.
Es gibt da eine Faustformel, an wie vielen Fahrzeugen eine Lücke kommen muss.
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Nochmal etwas ausführlicher
Dann fahre ich jetzt immer mit 4 Privat-PKW... Danke digger4480 für die Erklärung
Es muss ein Kfz_Marsch bei der zuständigen Landes- bzw. Regierungsbehörde in mehrfacher Ausfertigung beantragt und genehmigt werden.
Dazu muss ein Marschbefehl, sowie bestimmte Angaben, z.B. gefahrene Geschwindigkeiten, Marschordnung, Betriebshalte, technische und Betriebsstoffversorgung und vieles mehr angegeben werden. Ebenso sind z.B. die Betriebsstoffhalte vorher zu klären, wenn man öffentliche Tankstellen benutzt. Hier kann das Führungsfahrzeug entsprechend eine "Tankspur" sperren.
Beim Marsch selber führen alle Fahrzeuge links vorn die blaue Flagge, das schliesende, also letzte Fahrzeug die grüne Flagge.
Es gibt Abweichungen , z.B. darf das Führungsfahrzeug eine entsprechende Flagge führen, bei uns war das eine schwarzweisse diagonal geteilte
Ebenso nutzt die Polizei Thüringen auf dem Eröffnungs (erstes, NICHT Führungsfahrzeug) rote Flagge / Blinklicht und auf dem schliessenden grüne Flagge / Blinklicht.
bei 2:40 und 4:45
In der Regel führen das eröffnende und das schliessenden, sowie ggf. das Führungsfahrzeug (das sich unabhängig vom Konvoi bewegen kann) zusätzlich blaues Kennlicht. Zusätzlich fährt das schliessende Fahrzeug mit eingeschalteter Warnblinkanlage.
Beim Linksabbiegen (wärend des Abbiegevorgangs) und wenn das erste Fahrzeug bei grün in den Kreuzungsbereich enfährt und die LSA danach auf gelb/rot schaltet schalten alle noch im Kreuzungsbereich befindlichen Fahrzeuge (bis zum Verlassen desselben) sowie beim Ausfahren aus dem Objekt/Haltepunkt blaues Kennlicht an. Dies dient ausschlieslich als "Warnsignal" für den übrigend Verkehr, da der Marschverband als ein Fahrzeug zählt und nicht unterbrochen werden darf.*
Der Marschverband unterliegt ansonsten den normalen Verkehrsregeln (und natürlich den für BOS geltenden Sonderrechten §35 STVO)
Es kann von obiger Regel abgewichen werden, das alle Fahrzeuge für den kompletten Marsch blaues Kennlicht führen, das sollte aber vermieden werden, da das stundenlange Geflacker ziemlich belastend für die nachfolgenden (eigenen) Fahrzeuge ist. Zum Glück saß ich immer im eröffnenden bzw. Führungsfahrzeug
Eine Besonderheit ist beim Marschverband, das das schliessende Fahrzeug i.d.R. als Erstes aus den Halt/Objekt fährt bzw auch beim Spurwechsel als Erstes wechselt und damit die Fahrspur blockiert.
* sollte ein Marschverband aus mehr als 15 Fahrzeugen bestehen, ist er ggf. in mehrere Teilverbände zu unterteilen um den Verkehr nicht übermässig zu behnindern.
siehe auch
https://ibk-heyrothsberge.sach…oads/Aus-_und_Fortbildung
(leider hab ich meine alte Festplatte nicht im PC, da hatte ich damals für die Ausbildung mehrere Folien erstellt.)
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Es kann von obiger Regel abgewichen werden, das alle Fahrzeuge für den kompletten Marsch blaues Kennlicht führen, das sollte aber vermieden werden, da das stundenlange Geflacker ziemlich belastend für die nachfolgenden (eigenen) Fahrzeuge ist. Zum Glück saß ich immer im eröffnenden bzw. Führungsfahrzeug
Es gibt Signalanlagen (unsere von Pintsch-Bamag zum Beispiel), die über eine "Kolonnenschaltung" verfügen. Die vorderen oder hinteren LED können einzeln oder kombiniert ausgeschaltet werden. Nur seitlich bleiben ein paar durchgängig eingeschaltet (d.h. im Blinkmodus).
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Bei einem Brand in Klein Demsin wurde die Feuerwehr von Anwohnern nicht ins Haus gelassen, obwohl aus diesem Rauch drang.
Diese verschaffte sich dennoch Zutritt und das war gut so.