Gibt da was aus Niedersachsen: http://Löschwasserversorgung in Niedersachsen
In der erwähnten DVGW W 405 ist der Bedarf näher beschrieben. Je nach Auslegung der Gefahr der Bransausbreitung sind bis 96 qm/h (normales Wohngebiet) bis zu 192 qm/h (Kerngebiete + Insustrie) vorzuhalten, einem Gebiet kann auch die höhere Stufe zugeteilt werden
TU Dresden - Seite 28; DVGW W 405 gebührenpflichtig, deswegen Vortrag von TU Dresden
(FA VB/G der dt. FW- Seite 3 enthält das genaue Wort der entsprechenden Stelle)
Hier durch Berlin noch einmal näher erläutert, welche Wassermengen für verschiedene Objekte angedacht sind: Löschwasserversorgung - Grundausbildung FW Berlin, Seite 7
Ist jetzt eine recht schlampige Recherche. Ich denke, jemand vom VP bzw. der Wasserversorung könnte da bissle genauere Infos liefern, wie des geplant wird.