Hallo,
dein Beitrag ist leider völlig falsch. Bzw. geht in die komplett Falsche Richtung. Eine Hubarbeitsbühne bzw. Fachsprachlich als TMB / TGM / TMF / TM / GTM bezeichnet ist immer noch in erster Linie ein reines Hubrettungsgerät und kein Löschfahrzeug. Dein Beispiel ist eine reinste Sonderanfertigung. Dieses Fahrzeug erfüllt 2 bis 3 Punkte nicht und kann daher die DLK nicht ersetzten.
1. Gesamtgewicht -> Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge sind für 16t ausgelegt bzw. die Höchstbelastungsgrenze liegt bei 16t. Bühnen haben ein Mindesgewicht von 18t und sind daher bereits schon als Kritisch zusehen, deine Variante hat allerdings ein Gewicht von 26t.
2. Eine Drehleiter muss einen Niveauausgleich von 25% haben.
3. Rüstzeit eine DLK nach Norm muss innerhalb von 90 Sekunden einsatzbereit sein.
Weiterhin muss man hier die Feuerlöschtechnische Beladung in Frage stellen d.h. Diese entspricht nicht der Norm von einem LF 10 / 20.
Weiterhin wurde diese Art Fahrzeug in anderer Lösung ("Magirus MultiStar" und als normale Bühne) bereits vorgeschlagen.
Weiterhin ist es ein Unding, das so ein Fahrzeug 2 ersetzten kann. Bei einer Werkfeuerwehr ist das gut möglich. Bei einer öffentlichen Berufs oder freiwilligen Feuerwehr nicht. Solche Kombinationslösungen werden nicht Bezuschusst muss man Anmerken (Beim Magirus MultiStar fehlt die Leiter für die Brückenfunktion bzw. die Selbstrettungsfunktion, und wenn das Fahrzeug ausfällt fehlen 2 Fahrzeuge mehr oder weniger)