[Pol] Freiheitsberaubung

  • Lage
    Ein Zeuge meldet, dass er soeben beobachtet habe, wie sein Nachbar seine Freundin in derer gemeinsamen Wohnung eingesperrt habe. Laut Angaben des Zeugen ruft die Frau um Hilfe, auch mit dem Wortlaut "ich wurde eingesperrt und komme nicht mehr raus". Der Nachbar selbst sei davon. Dies sei nicht das erste Mal, dass sich so etwas zutrage; immer dann, wenn der Nachbar das Haus verlässt schließt er seine Freundin ein. Der Nachbar wird als stark eifersüchtig und auch aggressiv beschrieben. Ob er bis zum Eintreffen der Funkstreifen wieder daheim befinden wird ist unklar, daher wird vorsichtshalber mit 3 Streifen die Tatörtlichkeit angefahren.
    Ziel des Einsatzes ist es, denn andauernden Schaden am Rechtsgut der Freiheit der Person der Freundin aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG abzuwenden. Darüber hinaus, sollen die Personalien des Nachbarn und des Zeugen festgestellt werden. Mit dem Nachbarn soll eine Gefährderansprache durchgeführt werden.


    Verfügbarkeit
    Ab 3 Polizeiwachen


    Benötigte Fahrzeuge/Benötigtes Personal
    3 Funkstreifenwagen


    Vergütung
    Mein Vorschlag: 350 - 750 Credits


    Dauer
    ca. 5 - 15 Minuten


    PS: Ich weiß 3 Wachen und 3 Streifen klingen viel, im echten Leben schaut man aber danach, dass man direkt zahlenmäßig überlegen ist, um das Verletzungsrisiko der Beamten zu minimieren. Dies ist natürlich nicht bei jeder Freiheitsberaubung notwendig, und natürlich auch nicht auf jedem Revier möglich (z.B. Landrevier mit nur 2 Streifen von denen eine einen Unfall aufnimmt).
    Findet ihr 3 Streifen trotzdem zu viel?
    Es ist schwer abzuschätzen, wie lange der Einsatz dauern soll, was meint ihr? Je nach Dauer muss dann natürlich die Vergütung angepasst werden.
    Bitte ausschließlich konstruktive Kritik mit Begründung.

  • Ich finde den Einsatzvorschlag ganzgut :thumbup: ,


    aber ich würde den Einsatz ab 4 Wachen starten und folgende Fahrzeuge verwenden:


    3 FuStW
    1 LeBefKw


    Die Vergütung würde ich dann auf 1500 Credits hochschrauben.


    Der Einsatzvorschlag ist Realistisch und gut durchdacht :thumbsup:

  • Nun ja den leBefKw sollte man draußen lassen, wenn man es realistisch mag. Das Fahrzeug gehört zur Bereitschaftspolizei und nicht um Streifendienst.
    Klar wäre mehr Verwendung für den schön und angebracht, nur hat er an der momentanen Stelle nichts zu suchen; der gehört nicht in den Streifendienst.

  • Ich bin für den Einsatz und den Vorschlag von aaaa112 mit dem leBefKw auch wenn er nicht in den Streifendienst gehört. Trotzdem sollte man das Fahrzeug mehr mit einbeziehen.

  • @PatrickS112_2 wenn man halt die Einsatzdauer kurz hält kann man nicht gleich 750 Credits machen. Ich orientiere mich immer so an den Vergütungen, die es bislang gibt.


    Gefangener ist so eine Sache. Ich persönlich lehne es ab, bei Straftaten (bis auf wenige Ausnahmen) jemanden mit auf das Revier zu nehmen. Man versucht so oft es geht, erstmal alles vor Ort zu klären. Nimmt man jemanden fest, dann lässt man denjenigen sehr zeitnah wieder auf freien Fuß, es sei denn es lägen Haftgründe vor. Dann muss das aber die Staatsanwaltschaft machen und solange sind die meistens noch mal in einer Zelle direkt.
    So wie ich die Zellenfunktion sehe, sollten da nur Ingewahrsamnahmen verbracht werden, sprich jemand wurde aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen auf Grundlage eines Polizeigesetzes in Gewahrsam genommen, um erhebliche Gefahren der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Und wenn man sich meine Lage anschaut, besteht so vom Lesen kein direkter Anlass für einen Gewahrsam. Die Freundin bleibt ja bei ihrem Freund und hätte ja mit Sicherheit schon die Möglichkeit gehabt etwas dagegen zu tun. Daher führt man aus Verhältnismäßigkeitsgründen primär eine sogenannte Gefährderansprache durch. Sollte der Freund dann durchdrehen und renitent werden, könnte man meiner Ansicht nach erst darüber nachdenken.

  • Ja selbst wenn der verurteilt wird kommt der ja nicht direkt in eine Haftanstalt sondern bekommt Post, wann er seine Haft wo anzutreten hat. Daher ist da von einer Festnahme zu sprechen Irrsinn.