Urheberrecht an Grafiken und Verwendung externer Grafiken im Forum

  • Was ist den Dann zu sehen ? Habe von HTML uns so keine Ahnung.



    Verlinken ist in Ordnung, wenn Bilder aber hier direkt sichtbar sind ist es nicht erlaubt.

    Einmal editiert, zuletzt von JonasK ()

  • Aufgrund eines "cleveren Grafikers" mit dem ich gerade eine "sinnlose" Diskussion hatte:


    Nur weil das Bild kein deutsches Einsatzfahrzeug zeigt, gilt nicht automatisch das Recht des Heimatlandes des Fahrzeuges!


    Besonders nicht, wenn die Bilder von deutschen Fotografen (aus Bremen) erstellt wurden und auf einer bekannten deutschen Seite gehostet sind, die auf ihr alleiniges Recht an diesen Bildern in den AGB verweist.

  • Hallo zusammen,

    ich habe zwei kleine Fragen bezüglich des Themas Urheberrecht und selbst erstellten Fahrzeuggrafiken.


    Wenn ich eine Grafik selbst erstelle, selbst dann, wenn ich sie von einer Foto-Vorlage "abpause", liegt das Urheberrecht prinzipiell erst einmal bei mir. Soweit klar.

    1. Frage: Wie sieht es aus, wenn ich für meine selbst erstellte Grafik nun kleine Details (z.B. Logos und Embleme) aus dem originalen Foto kopiere, diese freistelle und in meiner Grafik platziere? Muss ich mir dafür dann eine Genehmigung beim Urheber der Vorlage (also des Fotografen) einholen?

    2. Frage: Wenn ich einen Markenname auf meiner selbst erstellten Grafik platziere, egal ob selbst gezeichnet ("abgepaust") oder kopiert und freigestellt eingefügt, muss ich mir dann beim betreffenden Unternehmen die Genehmigung einholen, um deren Markennamen auf meiner Grafik veröffentlichen zu dürfen? Als Beispiel denke ich hierbei an den ADAC-Schriftzug oder das DRF-Logo auf Rettungshubschraubern.


    Ich hoffe irgendjemand hier kennt sich mit dieser Thematik aus und kann mir sachkundige Antworten bieten :/:/:/

  • Genau die gleiche Frage habe ich auch, würde mich über eine Antwort freuen!

  • Genau die gleiche Frage habe ich auch, würde mich über eine Antwort freuen!

    Meine Antworten sind ohne Gewähr auf Richtigkeit !:


    zu 1. : Das ist meines Wissens nach nur dann erlaubt, wenn du der Urheber bist, bzw. die Erlaubnis des Urhebers hast. Allerdings lässt sich sowas auch seehr schwer nach verfolgen. Ich würde es dennoch lassen.

    zu 2. Nein musst du nicht machen. Die Logos kannst du einfach frei nutzen. (bzw. machen es alle und keine sagt was =>wo kein Kläger da kein Angeklagter;))

  • Hallo


    Frage zum erstellen von Sets, nicht das ich da in was reintappe da ich keine Ahnung habe


    Frage:


    Was ist der Unterschied zwischen einem Set das nur ich im Spiel benutze und sichtbar ist

    und wenn ich das Set frei gebe. Alle Bilder / Grafiken aus Google sind und nicht von mir.


    Die Bilder sind dann doch auch sichtbar, auch wen ich die nur selbst verwende ohne Freigabe.

    Oder darf ich ohne Freigabe der Bilder / Grafiken auch keine eigenen Sets mi Spiel benutzen ??


    Gruß Harry

    29.03.2020, 5:30 Uhr:

    1.000.000.000 erspielte Credits

    26.06.2022, 6:00 Uhr

    2.000.000.000 erspielte Credits


    Und somit Landesbrandmeister :)

  • Solange du das Set nur Privat nutzt kannst du alles an Bildern nutzen, was du willst. Wenn du das Set allerdings auf öffentlich stellst, musst du entweder der Urheber aller Bilder sein, oder alle Urheber um Erlaubnis gefragt haben. (alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit)

  • Solange du das Set nur Privat nutzt kannst du alles an Bildern nutzen, was du willst. Wenn du das Set allerdings auf öffentlich stellst, musst du entweder der Urheber aller Bilder sein, oder alle Urheber um Erlaubnis gefragt haben. (alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit)

    ok danke

    29.03.2020, 5:30 Uhr:

    1.000.000.000 erspielte Credits

    26.06.2022, 6:00 Uhr

    2.000.000.000 erspielte Credits


    Und somit Landesbrandmeister :)

  • Hallo liebes Forum:

    Ich habe eine kleine Frage zum Thema Urheberrecht:

    Darf ich nach draußen gehen und z.B. einen Rettungswagen sehen, den dann einfach ohne zu fragen Fotografieren und das Bild für eine Fahrzeuggrafik verwenden?

    Und besitze ich dann auch das volle Uhrheberrecht an dem Bild?

    Danke für eure Hilfe!?

    LG

    BW_NRW

    Zu langsam arbeitende Mühlen rosten...

  • ThW Fabi nicht ganz so richtig einfach Einsatz Fahrzeuge knipsen würd ich lassen. Mann sollte lieber ne Erlaubnis einholen. BW_NRW suche dir die Adresse raus und Schreib die an. Oder was noch schneller ist. Du rufst an sagst wozu du Fotos machen möchtest von den Fahrzeugen. Das du für dieses Spiel daraus Fahrzeug Grafiken erstellen möchtest. Mit Glück darfst du es. Dann kannst die bitten dir das schriftlich geben zu lassen. fg

  • ThW Fabi nicht ganz so richtig einfach Einsatz Fahrzeuge knipsen würd ich lassen. Mann sollte lieber ne Erlaubnis einholen. BW_NRW suche dir die Adresse raus und Schreib die an. Oder was noch schneller ist. Du rufst an sagst wozu du Fotos machen möchtest von den Fahrzeugen. Das du für dieses Spiel daraus Fahrzeug Grafiken erstellen möchtest. Mit Glück darfst du es. Dann kannst die bitten dir das schriftlich geben zu lassen. fg

    Ich würde sagen das ist ne Grauzone, schau mal wie viele Spotter es gibt, ja es gibt auch welche die Termine ausmachen. Denoch gibt es viele die sich vor Wachen positionieren oder durch Zufall irgendwo in der Stadt ein Fahrzeug ablichten. Ich glaube nicht das die jedes mal davor auf die Wache gehen und fragen.

  • @aw10

    Warum sollte ich ein Fahrzeug nicht fotografieren ? ;(

    Was schlecht wäre wenn ich dieses Foto veröffentlich und vorher nicht das KFZ-Kennzeichen und evtl. sichtbare Personen unkenntlich machen würde.:evil:

    Den sowas wäre strafbar - aber ein Fahrzeug fotgrafieren naja.:D

    Liebe Grüße

    :evil:l

    Spielername: DJGrisu112

    System: WIN10

    Browser: Firefox aktuelle Version

    ID: 237708


    "Gott zur Ehr - Dem Nächsten zur Wehr":saint:

    Wenn ich einzelne Wörter fett und in Großbuchstaben schreibe ist das kein Schreien sondern eine Hervorhebung:!:

    Ich wünsch mir den DISLIKE-Button wieder :!:

  • ThW Fabi nicht ganz so richtig einfach Einsatz Fahrzeuge knipsen würd ich lassen. Mann sollte lieber ne Erlaubnis einholen. BW_NRW suche dir die Adresse raus und Schreib die an. Oder was noch schneller ist. Du rufst an sagst wozu du Fotos machen möchtest von den Fahrzeugen. Das du für dieses Spiel daraus Fahrzeug Grafiken erstellen möchtest. Mit Glück darfst du es. Dann kannst die bitten dir das schriftlich geben zu lassen. fg

    Das hat in dem Fall aber nichts mit dem Urheberrecht zu tun. Das ist vielleicht so wie man es machen sollte, aber das oben beschriebene Vorgehen ist ganz bestimmt nicht verboten. Wenn er das Foto selber macht ist es so oder so sein Werk und er kann damit machen was er will. Er sollte (wie oben auch beschrieben) Sachen wie Recht am eigenen Bild beachten. Spätestens in der Spielversion würde man Gesichter aber eh nicht mehr erkennen.

  • Du darfst das Auto fotografieren und veröffentlichen, du hast das Urheberrecht. Es könnte maximal "Ärger" geben, wenn es ein geschützes Design ist, du das Auto fotografierst und das z.B. als Spielversion 1:1 hier veröffentlichst, da sollte man entsprechende "Änderungen" vornehmen.


    Kennzeichen galten bis 2018 nicht als personenbezogene Daten, seit der Europäischen Datenschutzgrunbdverordnung schon, also sollten verpixelt/gelöscht werden.


    Wenn mehr als 3 Personen auf dem Bild sind oder diese im öffentlichen Auftrag und öffentlichen Raum unterwegs "bei der Arbeit" sind (was bei FW, RD etc der Fall ist) darf man sogar die Personen fotografieren (wobei ich die trotzdem auspixeln würde). Nicht jedoch einzeln, ohne Bezug zur Arbeit oder wenn man die dadurch behindert.


    Ist aber immer ein Streitfall, der teilweise von den Gerichten unterschiedlich gesehen wird, sinsofern, rauspixeln ist sicherer (siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html)

    ThW Fabi nicht ganz so richtig einfach Einsatz Fahrzeuge knipsen würd ich lassen.

    dann lasse es, aber verbreite hier nicht so nen Mist!

    fg

    fg ?? = fies grins?

  • DarkPrince bist moderator da ist kein mist. Sollte doch allgemein bekannt sein das man nicht einfach Bilder veröffentlich darf. hier gilt zb bei Personen das Persönlichkeits recht am eigenen Bild. Spielt keine rolle ob einer hundert oder viele man drauf sehen kann. Mann braucht deren Einwilligung. Was du machst ist deine eigne Sache und dein Problem. Musst du dann mit leben. Aber sowas von ein Moderator zu lesen da erwarte ich mehr von und nicht das so jemand falsche sachen zum teil wieder gibt. Zum Glück gibt es solche Gesetze in Deutschland. ich werde mich dran halten. fg

  • Ja und Nein.


    Wenn die Person jetzt implizit auf dem Bild zu erkennen sind, dann sollte ein Nachfragen auch selbstverständlich sein.

    Sollte die Person oder die Gruppe nur am Rand zu sehen sein und das Hauptaugenmerk liegt auf dem Einsatzfahrzeug, dann gilt §23 KUG, Abs. I, Nr.

    2. die abgebildeten Personen nur als Beiwerke einer Landschaft oder Örtlichkeit erscheinen“