Urheberrecht an Grafiken und Verwendung externer Grafiken im Forum

  • DarkPrince bist moderator da ist kein mist. Sollte doch allgemein bekannt sein das man nicht einfach Bilder veröffentlich darf. hier gilt zb bei Personen das Persönlichkeits recht am eigenen Bild. Spielt keine rolle ob einer hundert oder viele man drauf sehen kann. Mann braucht deren Einwilligung. Was du machst ist deine eigne Sache und dein Problem. Musst du dann mit leben. Aber sowas von ein Moderator zu lesen da erwarte ich mehr von und nicht das so jemand falsche sachen zum teil wieder gibt. Zum Glück gibt es solche Gesetze in Deutschland. ich werde mich dran halten. fg

    https://de.wikipedia.org/wiki/Zeilenumbruch

  • Laut Urteil des Oberlandesgericht Köln aus dem Jahr 2021 darf man Polizisten bei der Arbeit grundsätzlich filmen (bzw. fotografieren), muss die Gesichter vor dem Veröffentlichen aber unkenntlich machen. Der Deutschlandfunk hat das in einem Artikel sehr gut erklärt. Dieses Urteil kann man mehr oder weniger auf sämtliche anderen Einsatzkräfte anwenden.

  • Aber sowas von ein Moderator zu lesen da erwarte ich mehr von und nicht das so jemand falsche sachen zum teil wieder gibt.

    Auch wenn du kein Moderator bist, einfach erst vor der eigenen Haustür kehren.

    Sonst kann ich meinen Vorrednern auch nichts hinzufügen, welche ihre Aussagen teils sogar mit Quellen belegt haben und nicht belegte Aussagen im Nachhinein belegen könnten.

  • DarkPrince bist moderator da ist kein mist. Sollte doch allgemein bekannt sein das man nicht einfach Bilder veröffentlich darf. hier gilt zb bei Personen das Persönlichkeits recht am eigenen Bild. Spielt keine rolle ob einer hundert oder viele man drauf sehen kann. Mann braucht deren Einwilligung. Was du machst ist deine eigne Sache und dein Problem. Musst du dann mit leben. Aber sowas von ein Moderator zu lesen da erwarte ich mehr von und nicht das so jemand falsche sachen zum teil wieder gibt. Zum Glück gibt es solche Gesetze in Deutschland. ich werde mich dran halten. fg

    Bitte tu uns einen Gefallen und hör auf hier irgendwelchen juristischen Schwachsinn zu verbreiten. Wir sind hier alle keine Juristen, aber Gesetzestexte lesen können wir im Gegensatz zu dir dann schon. Und sowas wie Recht am eigenen Bild wurde oben ja sogar angesprochen.

  • tut ihr uns lieber ein gefallen und redet nicht von Gesetzen wenn ihr keine ahnung habt. den gefallen werde ich euch nicht tuen. Also ein tipp bevor ihr jemand zurecht weisen wollt lernt erstmal das gesetzt richtig kennen. Dann wüsstet ihr das man nicht wie man will Bilder veröffentlich darf wie man grad will. Ich wüsste nicht das man das Persönlichkeits recht am eigen Bild abgeschaft hat. fg

  • Ich wüsste nicht das man das Persönlichkeits recht am eigen Bild abgeschaft hat. fg

    Hat man auch nicht, wenn aber ich jetzt z.b. ein Bild von einem ELW mache und du läufst hinten vorbei uns man sieht dich, dann kannst du mir nix, weil du, nicht das Hauptwerk auf dem Bild bist, sondern der ELW und du nur Beiwerk und somit, hast du in dem Fall verloren. Wir als Einsatzkräfte, müssen es auch hinnehmen, von Privaten Fotografiert zu werden im Einsatz, da die Personen den Einsatz Fotografieren bzw. die Lage und da sind wir als Kräfte einfach Beiwerk.


    Wurden dazu erst vor kurzem Wiedermal von der Polizei geschult, was erlaubt ist und was nicht und so wie es hier mit einem Fahrzeugbild wäre, ist eine Peron Beiwerk und wird somit Rechtlich verlieren.


    Dennoch, würde ich Personen unkenntlich machen, wenn es das Bild nicht unbrauchbar macht, es muss nämlich nicht zwingend sein, dass die Person dann erkenntlich ist und es ist auch gleich erledigt.

  • tut ihr uns lieber ein gefallen und redet nicht von Gesetzen wenn ihr keine ahnung habt. den gefallen werde ich euch nicht tuen. Also ein tipp bevor ihr jemand zurecht weisen wollt lernt erstmal das gesetzt richtig kennen. Dann wüsstet ihr das man nicht wie man will Bilder veröffentlich darf wie man grad will. Ich wüsste nicht das man das Persönlichkeits recht am eigen Bild abgeschaft hat. fg

    Des Lesens bist du aber schon mächtig ? Sowohl THW-Fabi als auch ich haben beide das Recht am eigenen Bild angesprochen. Und wie Gutefr4ge schrieb gilt das in diesem Bereich auch nur begrenzt. Sofern ich das Foto gemacht habe bin ich der Urheber und darf damit machen was ich will. Will ich das Bild ausdrucken und mir als Fahne vors Haus hängen ? Darf ich. Will ich es auf Social Media hochladen ? Darf ich. Will ich es auf einer großen Plakatwand irgendwo in der Stadt ausstellen ? Darf ich.


    Nenn mir doch bitte einfach mal den genauen Paragraphen im UrhG der mir verbietet ein Foto, dass ich selber gemacht habe, zu veröffentlichen...

  • @aw10

    Bevor du hier jemanden massregeln oder belehren willst - lern erst mal Lesen, Rechtschreibung, Groß- und Kleinschreibung und Grammatik.

    Deine Beträge sind unleserlich und voller Fehler (Klein-, Großschreibung, Rechtschreibung, Grammatik usw.).

    Liebe Grüße

    :evil:l

    Spielername: DJGrisu112

    System: WIN10

    Browser: Firefox aktuelle Version

    ID: 237708


    "Gott zur Ehr - Dem Nächsten zur Wehr":saint:

    Wenn ich einzelne Wörter fett und in Großbuchstaben schreibe ist das kein Schreien sondern eine Hervorhebung:!:

    Ich wünsch mir den DISLIKE-Button wieder :!:

    Einmal editiert, zuletzt von EG112 () aus folgendem Grund: Tipfehler beseitigt

  • tut ihr uns lieber ein gefallen und redet nicht von Gesetzen wenn ihr keine ahnung habt

    Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen. Im Gegensatz zu dir habe ich beruflich fast täglich mit dem Thema zu tun und bin zusätzlich seit mehreren Jahren ehrenamtlich in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit tätig. Dementsprechend habe ich Ahnung von dem Thema.


    Ich habe mir außerdem die Mühe gemacht dir ein passendes, aktuelles Urteil vom Oberlandesgericht Köln zum Thema herauszusuchen und einen erklärenden Artikel dazu zu verlinken (siehe mein letzter Post in dem Thread). Ich wage zu behaupten, dass die sich mit dem Thema sehr gut auskennen.


    Wenn du dich, wider erwarten, dazu entscheiden solltest dich tatsächlich ernsthaft mit dem Thema zu befassen, kannst du gerne in entsprechendem Tonfall (und unter Verwendung entsprechender Rechtschreibung und Grammatik) was zu dem Thema schreiben. Bis dahin würde ich dir den alt hergebrachten Grundsatz "wenn man keine Ahnung hat, einfach mal den Nichtschwimmer machen und den Rand halten" sehr stark ans Herz legen.


    Edit weitere Quellen & Erklärungen dazu:

    Artikel im Feuerwehrmagazin zu dem Thema, besonders interessant ist der Absatz "Abbildung von Einsatzkräften"

    Recht am eigenen Bild besonders relevant sind hier die Absätze 2.4, 2.5 und 2.6

    Christian Solmecke (Rechtsanwalt) Video zum Thema

    DLF-Artikel zum Fotografieren von Polizisten