(Umgesetzt) Zwangseinweisung

  • Einsatzbild ist GLaube ich soweit klar , eine EInweisung in eine Klinik gegen den willen des Patientens , teils mit NEF , teils auch mit einer Streife. Das Ganz vielleicht im kombination mit anderen EInsatzstichwörtern wie z.b. Internistisches Beispiel - Pat Uneinsichtig - Zwangseinweisung.


    Oder eben als einzelner Einsatz , Pat Psy. Einweisung

    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie gerne Behalten.

  • :D muhahahahaha, vielleicht sollte man bei diesem Einsatz noch ein wenig ausweiten.


    DLK....Patient möchte aus Fenster springen...
    SEK....Patient hat Bock dem Notarzt eine zu klatschen
    Panzerwagen....Patient hat zum Durchsetzen seiner Forderungen ne Panzerfaust unter dem Kopfkissen versteckt
    Löschzug Feuerwehr...dem Patienten dauert alles zu lange und deswegen hat er seine Bude angesteckt...



    .....könnte man auch als Verbandseinsatz laufen lassen ^^

  • :D muhahahahaha, vielleicht sollte man bei diesem Einsatz noch ein wenig ausweiten.

    Denke fur reagieren. Es ist ein normale Einsätz im RL. Es ist schade das soviel Personen das passiert. Und deine reactie sacht mir mehr uber dich dan uber der Einsätz.

  • Mir gefällt die Idee, sie stellt ja im Gegensatz zu vielen anderen Vorschlägen hier ein realistisches und alltägliches Einsatzbild dar. Schade, dass gleich so unqualifizierte Kommentare abgegeben werden...


    1 RTW (selten eventuell NEF-Nachforderung) + 1 FuStW sollten dafür ausreichen.

  • Danke für das weitere ausarbeiten meiner idee. EIn einfaches "Schlechte idee weil... hätte einen besseren Produktiveren wert gehabt"

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  • Ich sehe den Sinn der Feuerwehr bei diesem Einsatz nicht.


    Außerdem: Eine Zwangseinweisung kann nur von einem Arzt gestellt werden, das NEF ist also unabdingbar.


    Ich würde sagen:
    1 RTW
    1 NEF
    1 FusStw (Nachforderung)
    750 Cr.


    Aaaaber!!! Ich persönlich finde den Einsatz schon sehr speziell und würde zuerst gerne andere Einsätze implementiert haben. Klar kommt der Einsatz häufiger als z.B. Person unter Zug vor, aber mal im Ernst...

  • Wenn du auf meinen Beitrag anspielst, das FW sollte eigentlich FuStW heißen und war nur ein kleiner Fehler meinerseits... :whistling:


    Der Notarzt stellt eigentlich keine Zwangseinweisung aus. Das macht ein Amtsarzt, der gesondert dazu gerufen wird bzw. im Vorwege eine Zwangseinweisung ausgestellt hat.


    Speziell ist der Einsatz wirklich nicht, da die Zahl der psychisch Kranken in Deutschland doch erheblich höher ist, als manch einer annehmen mag. Daher sind solche Einsätze doch regelmäßig anzutreffen.

  • Ja, der Amtsarzt. Aber nicht wenn sich bei einem Einsatz, zu dem der Rettungsdienst gerufen wurde, herausstellt, dass die Person eine Gefahr für sich selber oder für andere sein könnte. Dann wartet niemand auf den Amtsarzt.
    Kurz und knapp, es muss ein Arzt machen. Darum gings mir.


    Und ja, ich gebe mich geschlagen. Die Zahl psychischer Erkrankungen ist relativ hoch.

  • Ok, es scheint von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein.


    Hier dürfen jedoch nur vom Gesundheitsamt bestellte Amtsärzte Zwangseinweisungen schreiben, ein Notarzt darf es zum Beispiel nicht.

  • Naja, das kann ich mir irgendwie nur schwer vorstellen.
    Ich kenne das so dass, wenn Gefahr besteht, dass die Person sich selbst oder andere Gefährdet, das Unterbringungsgesetz bzw. das Psychisch-Kranken-Gesetz greift und eine Unterbringung umfasst. Wenn ich mir vorstelle dass RTW und NEF zu ner Psychose gerufen werden und alle 4 Anwesenden dann rumhocken bis der Amtsarzt kommt... ?( Aber eine lustige Vorstellung ist das.
    Ich kann mir vorstellen dass der Amtsarzt, um die dauerhafte Unterbringung zu sichern, einen Bericht verfassen muss auf dessen Grundlage ein Gericht über die "Freiheitsberaubung" des Kranken entscheidet.

  • Bei uns ist es so Das ein N-Arzt Eine Zwangseinweisung durchführen kann wobei diese erstmal ins KH geht und dann von dort in eine Psych EInrichtung. Die Pol darf die Anweisung durch den amtsarzt wohl durchführen , laut eines gespräches das ich mit einem Streifenpol. hatte bei einer ZWangseinweisung mit NEF wo er meinte das sie das eigentlich ohne arzt geplant hatten aber sie sich nun absichern wollen weil sie schon 3 mal diese nacht da waren..


    Wäre halt mal ein anderer einsatz als einer der klassichen fahrrad stüze oder HI.

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  • Um das Thema nochmal auf zu greifen:


    Die Idee finde ich sehr gut in der Regel kann es sogar zwei Modelle dafür geben :


    1. Zwangseinweinweißung als Krankentransport = 1 KTW + 1 FuStw
    Kommt sehr oft vor gerade bei Patienten die nach einem Suizidversuch vom Krankenhaus in eine Psychatrie verlegt werden oder ein Arzt eine Unmittelbare Eigen Bzw. Fremdgefährdung feststellt dann darf er eine Psychologische Begutachtung in einer Psychatrischen einrichtung anordnen die auch unter Zwang durchgesetzt wird ! steht im PsychKG !!! dies kann dann sogar ein Hausarzt anordnen.


    2. Suizid Androhung als Notfall = 1 RTW ,1 NEF ,1 FuStw
    Gleiches Modell wie 1 jedoch wird hier die Anordnung durch den Notarzt erstellt und der Transport geht ebenfalls in eine Psychiatrische einrichtung soweit es bei der Androhung blieb und die Person sich danach weigert freiwillig in eine Psychiatrische Einrichtung zu gehen kann auch hier die Anordung unter Zwang durchgesetzt werden

  • 99% der Zwangseinweisungen hat nichts zu tun mit Suizid. So fur mich ist es Zwangseinweisung als Notfall. Oft ist keine Polizei notwendig.
    Notig ist ein Psychiatrische Einrichtung (Kost 270.000 mit 10 Betten= credits fur ein KH mit Fachabteilung) ohne ist diese Einsätz nicht zu tun. Der Einsatz komt wehn man diese Einrichtung hat gebaut .
    Fur spiel: Den Amtsarzt habt diese aufnahme gefordert.


    Fz:
    RTW
    NEF 60%
    FuStw 25%


    Ein Psychiatrische Einrichtung ist ein KH mit nur 1 fachabteilung und aufnahme ist immer notig so der credits sind wie bei KH 500 +15% ohne NEF und 700/750 + 15% mit NEF/RTH.

  • Vielleicht können wir die Themen hier zusammenführen, um den Vorschlag mal abzuschließen, damit Sebastian entscheiden kann, ob er das übernehmen möchte oder nicht: [Krankenhaus] Psychatrische Fachabteilung


    @Mods: Wenn das in eurem Sinne ist, macht hier doch bitte zu. Die Krankenhausfachabteilung und entsprechende Einsätze gehören ja irgendwie zusammen.

  • Es ist ganz einfach Do_Cop - Sammelvorschläge sind hier im Forum unerwünscht und auch nicht effektiv weil unterschiedliche Vorschläge (Fahrzeuge,Gebäude,Einsätze) einfach unterschiedliche Furenbereiche haben. Deshalb sind schon viele Vorschläge verloren gegangen und es gab immer mal wieder Ärger weil bestimmte Vorschläge nicht beachtet wurden.

    So deshalb bitte für Gebäude und Einsatz die jeweiligen Ffforen-Bereiche verwenden. Sind zwar jetzt leider 3 Sätze aber ich hoffe ich konnte hier ein bisschen was klären.

    Liebe Grüße

    :evil: aus Niederbayernl

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    Ich wünsch mir den DISLIKE-Button wieder :!:

  • generell werden durch Sammelvorschläge evtl Sachen vergessen! ja Systematisch gehören jetzt hier in dem Fall die Sachen zusammen, dennoch ist es übersichtlicher, wenn man die beiden Vorschläge einzeln erstellt. Dann kann für jeden Vorschlag einzeln darüber gequatscht werden und man vermischt nicht etwas bzw verrennt sich in endlosen Diskussionen um das eine der beiden(oder auch mehr) Themen

  • Danke für die Erklärungen. Da das nirgendwo steht, kann man das als Neuer ja nicht wissen.


    Dann bleibt's halt getrennt.


    EDIT: Zwischenpost