"Nicht Verfügbar." - Was, wenn gerade kein NEF da ist?

  • Wer kennt das nicht: Man trifft als normale RTW-Besatzung am Einsatzort ein und stellt schnell fest, dass Opa Horsts exazerbierte COPD einen Druiden mit Zaubertrank benötigt. Das teilt man natürlich umgehend der Leitstelle mit, doch - oh weh! - es ist einfach kein NEF verfügbar bzw. das Nächste braucht wenigstens 20 Minuten. Zum Krankenhaus sind es 10. Jetzt kann man natürlich 20 Minuten warten und dann nach weiteren 10 Minuten akademischer Intervention zum Krankenhaus juckeln - oder sich für die etwas ältere aber auch bewährte "Load&Go"-Variante entscheiden. Opa Horst würde sich darüber freuen.


    Mein Vorschlag:

    • Das "Wir benötigen ein NEF."-Feld um einen "Nicht verfügbar - Load&Go"-Button erweitern
    • RTW Besatzung macht Load&Go, -60% Behandlungsvergütung (oder dergleichen)
    • Bedingung: Krankenhaus mit Kapazität, "Load&Go"-Button könnte direkt die Liste der Krankenhäuser öffnen
    • mögliche Bedingung: Krankenhaus <x km entfernt


    Was meint ihr?

  • So würde man das NEF umgehen (das wäre, als wenn ich ein Brandobjekt abbrennen lassen würde, weil ich nicht die erforderlichen Kräfte habe), welches nicht im Sine des Erfinders ist. Zudem wird es zwar in sehr seltenen Fällen in RL praktiziert, jedoch nur in ganz großen Ausnahmefällen, wenn nichts anderes möglich ist. Zudem ist es eine rechtliche Problematik, die der RettAss sich bringt. Von daher: nein danke :thumbdown:

  • Es geht hier ja weniger um das im Spiel mögliche, als um den Realismus. Manchmal ist einfach kein NEF verfügbar - und 3 Stunden auf einen Arzt warten, wenn das KHS 10 Minuten entfernt ist, macht keiner... da stirbt der Patient sonst irgendwann.



    So würde man das NEF umgehen (das wäre, als wenn ich ein Brandobjekt abbrennen lassen würde, weil ich nicht die erforderlichen Kräfte habe), welches nicht im Sine des Erfinders ist. Zudem wird es zwar in sehr seltenen Fällen in RL praktiziert, jedoch nur in ganz großen Ausnahmefällen, wenn nichts anderes möglich ist. Zudem ist es eine rechtliche Problematik, die der RettAss sich bringt. Von daher: nein danke :thumbdown:

    Der RettAss heißt doch jetzt NotfSan und kann viel mehr ;)
    Sinn der Sache ist ja das Umgehen des NEF - mit der Konsequenz der ausbleibenden Bezahlung. Ich denke nicht, dass damit der Anreiz, ein NEF einzusetzen genommen würde. Und ich glaube auch nicht, dass das im RL so selten passiert. Würde mir die Leitstelle sagen, dass der NA weiter weg ist, als das nächste KHS, ist Load&Go eine Option, außer es geht um Sachen wie Analgesie zur Lagerung oder dergleichen.


    Der Vergleich mit Brandobjekten hinkt etwas, wie ich finde. Ein brennendes Haus wird zum Löschen ja nicht an den See gefahren - bei einem medizinischen Notfall hat man den vollen Abwägungsspielraum zwischen maximaler präklinischer Notfallmedizin ("Krankenhaus zum Patienten", bis hin zum CT, das per STEMO anrauscht) und altmodischem "Load&Go". Die Entscheidung, was davon passiert hängt von allen beteiligten Faktoren ab und erlaubt mehr Spielraum, als ein Feuer - sicher ist halt, dass der Patient so oder so ins Krankenhaus muss...

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  • 1. solltest du nicht alles glauben, was die Polizik einem einbläuelt. Das was der NFS kann und darf, konnte schon der RettAss machen. Man hat dem Kind nur nen neuen Namen gegeben, die Ausbildung auf 3 Jahre ausgeweitet aber rechtliche Unsicherheiten wurden eben NICHT behoben. Zudem gibt es erst in 2 1/2 Jahren erste RettAss (aber der RettAss ist ein anderes Thema).
    2. Wo hinkt der Vergleich mit dem Brandeinsatz? Es ist immer eine Frage der Umstände (auch im Brandeinsatz kann man die Option ziehen, ein Objekt kontrolliert abbrennen zu lassen). Nur kann ich es nicht nach belieben machen und somit wären wir bei
    3. Die rechtliche Haftung, bzw die Rechtfertigung. Der Qualifizierte Rettungsdienst (egal ob RS, RettAss oder NFS) hat immer wieder das Problem, dass man mit einem Bein im Knast steht, wenn invasive Maßnahmen ergriffen werden müssen und kein NA zeitnah zu greifen ist. Es gibt zwar als Absicherung theoretisch den § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand), jedoch sind weitergehende invasive Maßnahmen an gewisse Bedingungen geknüpft (z. Teil abhängig vom Bundesland). Im Prinzip läuft es so, dass wenn alles gut geht, nichts weiter passiert, egal welche Maßnahmen getroffen wurde. Wenn aber was passiert, warum auch immer, wird hinterfragt, was gemacht wurde. Und sehr oft hat man hier ein Problem, da einem aus jeden kram ein Strick draus gedreht wird, selbst dann, wenn ein Notarzt unter selben Bedingungen selbe Maßnahmen trifft und somit alles richtig gemacht wurde. Im Rettungsdienst hat man also entweder Glück oder Pech (sorry ich schweife ab). Aufgrund dieser rechtlich sehr prekären Lage wird insbesondere das Load & Go-Verfahren nur sehr selten durchgeführt (das glaube ich nciht, das weiß ich, weil einige Freunde hauptamtlich in der Notfallrettung tätig sind), da hier die Gefahr eines Todes bzw für weitere Schädigungen des Patienten besonders hoch sind.


    Zum Spiel zurück: Unabhängig von der Realität ists dennoch unsinnig, da dies wie gesagt ein Versuch ist, das Prinzip zu umgehen. Zudem: wenn du zu wenig NEFs hast, musst du welche zulegen, so hart wie es klingen mag. Was habe ich davon, einen Patienten 10 min ins KH zu fahren, wenn in dieser Zeit auch schnell ein NA vor Ort sein kann?!? Achso zum Thema sterben: hier können keine Patienten sterben, von daher kann der Patient auch mal 30 min warten, bis mal ein NEF frei ist ;)

  • 1. solltest du nicht alles glauben, was die Polizik einem einbläuelt. Das was der NFS kann und darf, konnte schon der RettAss machen. Man hat dem Kind nur nen neuen Namen gegeben, die Ausbildung auf 3 Jahre ausgeweitet aber rechtliche Unsicherheiten wurden eben NICHT behoben. Zudem gibt es erst in 2 1/2 Jahren erste RettAss (aber der RettAss ist ein anderes Thema).

    Ich verweise an dieser Stelle auf meinen "Zwinker-Smiley". Du meintest sicher, dass es erst in 2 1/2 Jahren Notfallsanitäter gibt, oder? Das kann nicht sein - ich kenne zwei persönlich. Die laufen schon frei rum und haben zumindest hier in Berlin noch weitläufigere rechtliche Probleme, weil sie durch den RD als RettAss geführt werden (mit entsprechender Handlungseinschränkung), aber als NotfSan gemäß NotfSan-Gesetz im Ernstfall mehr machen müssten.


    Zum eigentlichen Thema:


    Es war ja nur eine Idee. Ich fände es schön, wenn man als Leitstelle den NA verweigern könnte, wenn ich der einzige bin, dem das so geht, dann gebe ich mich geschlagen.